Vaterschaftsanerkennung
Kindesanerkennung
Sie werden bald Vater und sind mit der Kindsmutter nicht verheiratet? Dann können Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben, dass Sie der rechtliche Vater des Kindes sind. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes beim Zivilstansdamt Dielsdorf vorgenommen werden.
Bitte reichen Sie das Formular «Vorprüfung Terminvereinbarung Anerkennung» vollständig ausgefüllt elektronisch per E-Mail beim Zivilstandsamt Dielsdorf ein. Das Zivilstandsamt meldet sich nach erfolgter Prüfung telefonisch bei Ihnen um einen Termin für die Anerkennung zu vereinbaren.
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge
Sind die Kindseltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge von Gesetzes wegen der Mutter alleine zu. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann im Anschluss an die Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt oder später bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfolgen.
Bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Sie sich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort des Kindes.
Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung zur Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder den Erziehungsgutschriften an.
Preis
- Anerkennung der Vaterschaft: CHF 75.00
- Bestätigung der Anerkennung: CHF 30.00
- Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge: CHF 30.00
- zuzüglich Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |