Geburt
Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus
Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.
Anderer Geburtsort
Wenn Ihr Kind nicht in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Bringen Sie dazu bitte die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mit.
Meldepflichtig sind folgende Personen:
- die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
- die zugezogene Hebamme oder der zugezogene Entbindungs-Pfleger
- jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war
- die Mutter
- der Vater – jedoch nur, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat
Das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie gerne bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente. Die Geburtsurkunde kann nach der Beurkundung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 854 71 80 | zivilstandsamt@dielsdorf.ch |