FAQ

Andere

Da die benötigten Dokumente von Fall zu Fall variieren, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Dokumente nicht älter als 6 Monate sein dürfen.
Wir empfehlen, sich frühzeitig um die Beschaffung der Dokumente zu kümmern, da die Beschaffungszeit in diversen Ländern sehr lang ist und die Dokumente eventuell noch übersetzt und/oder beglaubigt werden müssen.

Zivilstandsamt Dielsdorf, Tel. 044 854 71 80

Anmelden, Abmelden und Umziehen

Wenn Sie Ihren Schriftenempfangsschein nicht mehr finden und sich online an-, ab- oder umgemeldet haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail mit uns Kontakt auf. Sie können uns anstelle des Schriftenempfangsscheins auch eine Ausweiskopie einreichen.
Die Wohnsitzbestätigung hat kein Ablaufdatum. Es kommt ganz darauf an, wo die Wohnsitzbestätigung einzureichen ist. Manche akzeptieren eine Wohnsitzbestätigung, wenn Sie ein halbes Jahr alt ist und bei anderen Stellen darf die Wohnsitzbestätigung zum Beispiel nicht älter als drei Monate sein.

Bauen und Planen

Die Gemeindeverwaltung führt keine Liste über Bauland oder Liegenschaften, die zum Verkauf stehen. Wir bitten Sie deshalb, sich direkt im Internet oder in der Zeitung über Kaufmöglichkeiten zu informieren.

Betreibungen

Das zuständige Betreibungsamt für Dielsdorf befindet sich im Gemeindehaus Steinmaur (Betreibungsamt Dielsdorf-Nord, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, Tel. 044 855 41 41).

Öffentlicher Verkehr

Die Gemeinde Dielsdorf bietet zwei unpersönliche SBB-Generalabonnemente (GA-Tageskarten) der zweiten Klasse an.

Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, RhB, Postauto sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz für CHF 45.00 (Einwohnerinnen und Einwohner von Dielsdorf) bzw. CHF 55.00 (für Auswärtige).

Die SBB-Tageskarten können bei der Abteilung Einwohnerdienste, telefonisch (Tel: 044 854 71 30) oder über unseren Online-Schalter (www.dielsdorf.ch) bezogen werden. Die Tageskarten werden gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ausgehändigt. Es erfolgt kein Postversand.

Steuern

Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden.
Ja, die definitive Steuerrechnung kann in Absprache mit dem Steueramt in Raten bezahlt werden.
Nein, die provisorische Steuerrechnung muss bis Ende Bezugsjahr bezahlt werden.

Trauungen

Alle Trauzimmer und Trauzeiten sind auf der Homepage aufgeschaltet

Umwelt und Ökologie

Die Grüngutabfuhr findet jeden Dienstag und die Kehrichtabfuhr jeden Donnerstag statt. Es ist darauf zu achten, dass das Grüngut respektive der Kehricht jeweils bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand oder am vereinbarten Sammelplatz gut sichtbar bereitgestellt wird.