Zivilstandsamtliche Dokumente

Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein

Der Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein muss beim Heimatort bestellt werden. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor si…

Der Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein muss beim Heimatort bestellt werden. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Nachlassverfahren
  • Adoption
Preis
  • Grundgebühr CHF 40.00 zzgl. Portokosten
  • CHF 10.00 pro betroffene Person

Bürgerrechtsnachweis / Nachweis der Heimatorte

Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben.…

Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben. 

Der Nachweis muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden und kann nur für schweizerische Staatsangehörige ausgestellt werden.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Eheregisterauszug / Eheurkunde

Die Eheurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt vom Heiratsort bestellt werden. Sie können beim Zivilstandsamt eine Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) bestellen, sofern das E…

Die Eheurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt vom Heiratsort bestellt werden.

Sie können beim Zivilstandsamt eine Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) bestellen, sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stattgefunden hat.

Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Eheurkunde für die Schweiz
  • In einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch).
  • Geeignet für den Gebrauch innerhalb der Schweiz (z.B. AHV, Steuerbehörde, Name bei der Bank ändern)
Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
  • In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
  • Erforderlich für den Gebrauch im Ausland (z.B. Heirat im Ausland anerkennen lassen, Aufenthaltstitel, Visa-Angelegenheiten).

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Familienausweis

Der Familienausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Familienausweis beantragen können. Typisch…

Der Familienausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Familienausweis beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Beantragung von Familienzulagen
  • Anmeldung von Kindern bei Schulen oder Kitas
  • Sozialversicherungen
  • Einreichung bei Krankenkassen
  • Steuererklärung
Preis
  • CHF 40.00 (ohne Hülle) zzgl. Portokosten
  • CHF 50.00 (mit Hülle) zzgl. Portokosten

Heimatschein

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen. Er muss bei Ihrem Heimatort beantragt werden. Pr…

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen. Er muss bei Ihrem Heimatort beantragt werden.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Personenstandausweis

Der Personenstandsausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Personenstandsausweis beantragen können…

Der Personenstandsausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Personenstandsausweis beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Nachweis des Zivilstandes für Versicherungen
  • Pensionskassen
  • Immobiliengeschäfte (z.B. Hypothek beantragen)
  • Bewerbung bei gewissen Arbeitgebern
  • Einbürgerung von Einzelpersonen

Namenserklärung

Namenserklärung von verheirateten Personen Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wol…
Namenserklärung von verheirateten Personen

Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen.

Namenserklärung nach Auflösung einer Ehe / Partnerschaft

Wer bei der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann jederzeit nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder seinen Ledignamen annehmen.

Erforderliche Urkunden für die Namenserklärung

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Namenserklärung.

Preis
  • Namenserklärung: CHF 75.00
  • Bestätigung der Namenserklärung: CHF 30.00

Geburt

Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstands…
Bei Geburt im Spital oder im Geburtenhaus

Sie müssen die Geburt nicht persönlich melden. Das Spital oder das Geburtenhaus meldet die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt.

Anderer Geburtsort

Wenn Ihr Kind nicht in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Geburt innert 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Bringen Sie dazu bitte die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mit.

Meldepflichtig sind folgende Personen:

  • die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
  • die zugezogene Hebamme oder der zugezogene Entbindungs-Pfleger
  • jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war
  • die Mutter
  • der Vater – jedoch nur, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat

Das Zivilstandsamt des Geburtsortes informiert Sie gerne bezüglich der zur Beurkundung der Geburt nötigen Dokumente. Die Geburtsurkunde kann nach der Beurkundung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geburtsurkunde

Zwischen 1895 und 1999 verfügte die Gemeinde Dielsdorf über ein eigenes Spital. In diesem Zeitraum wurden diese Geburten beim Zivilstandsamt Dielsdorf beurkundet. Die Geburtsurkunde k…

Zwischen 1895 und 1999 verfügte die Gemeinde Dielsdorf über ein eigenes Spital. In diesem Zeitraum wurden diese Geburten beim Zivilstandsamt Dielsdorf beurkundet.

Die Geburtsurkunde kann nur bestellt werden, wenn der Geburtsort im Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) liegt.

Es gibt verschiedene Arten von Geburtsurkunden, die Sie beim Zivilstandsamt beantragen können:

Geburtsurkunde für die Schweiz
  • In einer Landessprache ausgestellt (Deutsch, Französisch, Italienisch).
  • Wird für die meisten Zwecke innerhalb der Schweiz verwendet (z.B. AHV, Krankenkasse, Schule, Arbeitgeber).
Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
  • In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
  • Wird für den Gebrauch im Ausland benötigt (z.B. Heirat im Ausland, Einbürgerung, Aufenthaltsbewilligung).

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Zivilstandsamt: Registerauszüge und Bestellungen

Das Zivilstandsamt Dielsdorf stellt gegen Gebühr offizielle Auszüge aus folgenden Registern aus – sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt,…

Das Zivilstandsamt Dielsdorf stellt gegen Gebühr offizielle Auszüge aus folgenden Registern aus – sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stattgefunden hat:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Todesregister

Für Bürgerinnen und Bürger mit Heimatort in einer der Gemeinden des Zivilstandskreises (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stellen wir zudem folgende Dokumente aus:

Sind Sie unsicher, welches Dokument Sie benötigen? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail das passende Dokument zu finden.

Todesurkunde / Auszug aus dem Todesregister

Die Todesurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Sie können beim Zivilstandsamt eine Todesurkunde (Auszug aus dem Todesregister) bestellen, sofern der Todesort i…

Die Todesurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.

Sie können beim Zivilstandsamt eine Todesurkunde (Auszug aus dem Todesregister) bestellen, sofern der Todesort im Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) liegt.

Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Todesurkunde für die Schweiz
  • In einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch).
  • Geeignet für den Gebrauch innerhalb der Schweiz (z.B. AHV-Abmeldung, Erbgang, Versicherungen, Bestattungswesen)
Internationale (mehrsprachige) Todesurkunde
  • In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
  • Erforderlich für den Gebrauch im Ausland (z.B. Erbnachweise, Abmeldungen bei ausländischen Behörden, internationale Bankgeschäfte)

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten