Ehe und Partnerschaft

Eheschliessung / Heirat

Möchten Sie heiraten? Das Vorbereitungsverfahren für eine Eheschliessung muss am Wohnort der Verlobten durchgeführt werden, frühestens jedoch drei Monate vor der zivilen Trauung. Bei …
Möchten Sie heiraten?

Das Vorbereitungsverfahren für eine Eheschliessung muss am Wohnort der Verlobten durchgeführt werden, frühestens jedoch drei Monate vor der zivilen Trauung. Bei positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann die Ziviltrauung bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz vorgenommen werden.

Unser Zivilstandsamt gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Papiere Sie, auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten, mit dem Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung rechtzeitig abgeben müssen.

Der Zivilstandskreis Dielsdorf bietet verschiedene geschmackvolle Trauzimmer für Ihre Eheschliessung an.

Neben Trauterminen unter der Woche, bieten wir Ihnen auch Termine für Trauungen an einzelnen Samstagen an. Reservationen für Trauungen nehmen wir jeweils 1 Jahr im Voraus entgegen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Zivilstandsamt unter 044 854 71 80.

Trautermine des Zivilstandsamt Dielsdorf

Die zivile Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz stattfinden und ist nicht an den Wohnsitz des Brautpaares gebunden. Gerne dürfen Sie auch einen Termin bei uns res…

Die zivile Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz stattfinden und ist nicht an den Wohnsitz des Brautpaares gebunden. Gerne dürfen Sie auch einen Termin bei uns reservieren, wenn Sie nicht in Dielsdorf wohnhaft sind.

Auf der Webseite finden Sie lediglich die Daten für die Samstagstrauungen. Um die Verfügbarkeit eines gewünschten Trautermines unter der Woche zu klären oder für weitere Informationen bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

Termine sind frühestens 1 Jahr im Voraus reservierbar.

Verfügbare Samstagstermine 2026
  • Samstag, 9. Mai 2026, ausgebucht
  • Samstag, 6. Juni 2026, ausgebucht
  • Samstag, 8. August 2026, ausgebucht
  • Samstag, 26. September 2026, ausgebucht
  •  

2027 bieten wir an folgenden Samstagen Trautermine an:

  • Samstag, 22. Mai 2027, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
  • Samstag, 26. Juni 2027, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
  • Samstag, 7. August 2026, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr
  • Samstag, 18. September 2027, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr

Das gewünschte Traudatum kann frühestens 1 Jahr im Voraus verbindlich reserviert werden.

 

Traulokale des Zivilstandsamt Dielsdorf

Trauungen müssen in einem dafür bestimmten Lokal stattfinden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zivile Zeremonie unter freiem Himmel oder in einem anderen Lokal ist daher leider n…

Trauungen müssen in einem dafür bestimmten Lokal stattfinden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zivile Zeremonie unter freiem Himmel oder in einem anderen Lokal ist daher leider nicht möglich.

Wenn Sie jedoch Ihren grossen Tag in einem speziellen Ambiente feiern wollen, können wir Ihnen diverse attraktive Trauzimmer anbieten.

Folgende Traulokale stehen Ihnen zur Verfügung:

Soforttrauung

Das Zivilstandsamt Dielsdorf bietet Soforttrauungen an. Eine Soforttrauung ist nur möglich, für Verlobte die im Zivilstandskreis Dielsdorf wohnhaft sind. Die Trauung findet in Anwe…

Das Zivilstandsamt Dielsdorf bietet Soforttrauungen an.

Eine Soforttrauung ist nur möglich, für Verlobte die im Zivilstandskreis Dielsdorf wohnhaft sind.

Die Trauung findet in Anwesenheit von zwei Zeugen/innen direkt im Anschluss an das positiv abgeschlossene Ehevorbereitungsverfahren im Gemeindehaus Dielsdorf statt und dauert ca. 5 Minuten. 

Bitte beachten Sie, dass die Trauung ohne Zeremonie (nur JA-Wort) und ohne Gäste stattfindet. 

Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Zivilstandsamt Dielsdorf damit wir klären können, ob eine Soforttrauung für Sie in Erwägung gezogen werden kann.

Preis
  • Traugebühr Montag bis Freitag: CHF 75.00 (zzgl. Gebühren für das Ehevorbereitungsverfahren)

Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Paare mit einer eingetragenen Partnerschaft können diese in eine Ehe umwandeln. Dafür geben beide Partner gemeinsam eine Erklärung beim Zivilstandsamt ab. Auf Wunsch kann die Umwandlu…

Paare mit einer eingetragenen Partnerschaft können diese in eine Ehe umwandeln. Dafür geben beide Partner gemeinsam eine Erklärung beim Zivilstandsamt ab.

Auf Wunsch kann die Umwandlung in einer feierlichen Zeremonie stattfinden.

Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe finden jeweils nach vorgängiger Terminvereinbarung am Donnerstag, Freitag und an bestimmten Samstagen statt.

Der Termin ist für Sie beide erst definitiv reserviert, wenn wir das vollständig ausgefüllte Reservationsformular erhalten und Sie unser Bestätigungsmail erhalten.

Zur Umwandlung können die Verlobten zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitbringen.

Für weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen und zur Terminreservation kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Eingetragene Partnerschaft

Keine neuen Beurkundung von eingetragenen Partnerschaften mehr Ab dem 1. Juli 2022 ist die Begründung der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz nicht mehr möglich. Die bisherigen…
Keine neuen Beurkundung von eingetragenen Partnerschaften mehr

Ab dem 1. Juli 2022 ist die Begründung der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz nicht mehr möglich. Die bisherigen Partnerschaften bleiben mit den gleichen Rechtswirkungen bestehen.

Eheregisterauszug / Eheurkunde

Die Eheurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt vom Heiratsort bestellt werden. Sie können beim Zivilstandsamt eine Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) bestellen, sofern das E…

Die Eheurkunde muss beim zuständigen Zivilstandsamt vom Heiratsort bestellt werden.

Sie können beim Zivilstandsamt eine Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) bestellen, sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stattgefunden hat.

Es stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Eheurkunde für die Schweiz
  • In einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch).
  • Geeignet für den Gebrauch innerhalb der Schweiz (z.B. AHV, Steuerbehörde, Name bei der Bank ändern)
Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
  • In mehreren Sprachen ausgestellt (gemäss internationalen Übereinkommen).
  • Erforderlich für den Gebrauch im Ausland (z.B. Heirat im Ausland anerkennen lassen, Aufenthaltstitel, Visa-Angelegenheiten).

Hinweis: Bitte geben Sie bei der Bestellung an, für welchen Zweck Sie die Urkunde benötigen. Wir stellen sicher, dass Sie die passende Urkunde für Ihren Verwendungszweck erhalten.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Familienausweis

Der Familienausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Familienausweis beantragen können. Typisch…

Der Familienausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Familienausweis beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Beantragung von Familienzulagen
  • Anmeldung von Kindern bei Schulen oder Kitas
  • Sozialversicherungen
  • Einreichung bei Krankenkassen
  • Steuererklärung
Preis
  • CHF 40.00 (ohne Hülle) zzgl. Portokosten
  • CHF 50.00 (mit Hülle) zzgl. Portokosten

Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein

Der Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein muss beim Heimatort bestellt werden. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor si…

Der Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein muss beim Heimatort bestellt werden. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Ausweis über den registrierten Familienstand / Familienschein beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Nachlassverfahren
  • Adoption
Preis
  • Grundgebühr CHF 40.00 zzgl. Portokosten
  • CHF 10.00 pro betroffene Person

Personenstandausweis

Der Personenstandsausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Personenstandsausweis beantragen können…

Der Personenstandsausweis muss beim Heimatort bestellt. Ausländerinnen und Ausländern müssen beim Zivilstandsamt registriert sein, bevor sie einen Personenstandsausweis beantragen können.

Typische Verwendungszwecke:

  • Nachweis des Zivilstandes für Versicherungen
  • Pensionskassen
  • Immobiliengeschäfte (z.B. Hypothek beantragen)
  • Bewerbung bei gewissen Arbeitgebern
  • Einbürgerung von Einzelpersonen

Heimatschein

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen. Er muss bei Ihrem Heimatort beantragt werden. Pr…

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen. Er muss bei Ihrem Heimatort beantragt werden.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Bürgerrechtsnachweis / Nachweis der Heimatorte

Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben.…

Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben. 

Der Nachweis muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden und kann nur für schweizerische Staatsangehörige ausgestellt werden.

Preis
CHF 30.00 zzgl. Portokosten

Namenserklärung

Namenserklärung von verheirateten Personen Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wol…
Namenserklärung von verheirateten Personen

Wer seinen Namen bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 geändert hat, kann jederzeit erklären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen.

Namenserklärung nach Auflösung einer Ehe / Partnerschaft

Wer bei der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann jederzeit nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder seinen Ledignamen annehmen.

Erforderliche Urkunden für die Namenserklärung

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Namenserklärung.

Preis
  • Namenserklärung: CHF 75.00
  • Bestätigung der Namenserklärung: CHF 30.00

Erklärung zum Geschlecht

Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsb…
Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.
Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.

Erforderliche Urkunden für die Erklärung zum Geschlecht

Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft über die erforderlichen Dokumente für die Erklärung zum Geschlecht.

Zivilstandsamt: Registerauszüge und Bestellungen

Das Zivilstandsamt Dielsdorf stellt gegen Gebühr offizielle Auszüge aus folgenden Registern aus – sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt,…

Das Zivilstandsamt Dielsdorf stellt gegen Gebühr offizielle Auszüge aus folgenden Registern aus – sofern das Ereignis in unserem Zivilstandskreis (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stattgefunden hat:

  • Geburtsregister
  • Eheregister
  • Todesregister

Für Bürgerinnen und Bürger mit Heimatort in einer der Gemeinden des Zivilstandskreises (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) stellen wir zudem folgende Dokumente aus:

Sind Sie unsicher, welches Dokument Sie benötigen? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail das passende Dokument zu finden.